Bundesarbeitsgericht

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05.11.2011 Urlaubsabgeltung: Anspruch wird nicht vererbt

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Mit dem Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis und erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch, der auf die Erben übergehen könnte.

BAG vom 20. September 2011 - 9 AZR 416/10

Letzte Änderung: 30.10.2011