Elternzeit:
Elternzeit: Verlängerung nur wenn Firma zustimmt
Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit müssen ArbeitnehmerInnen, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen
werden soll. Eine so festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
BAG vom 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10
Letzte Änderung: 28.11.2011