Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten jetzt steuerlich absetzbar
Kosten für einen Zivilprozess können - unabhängig von dessen Gegenstand - steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Und zwar dann, wenn der Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht
mutwillig erscheint. Der Fall betraf eine Frau, die nach einem Rechtsstreit mit ihrer Krankenversicherung auf Prozesskosten von rund 10000 Euro sitzen blieb. Sie versuchte, den Betrag steuerlich geltend zu machen und konnte sich erst vor
dem Bundesfinanzhof durchsetzen.
BFH vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10
Letzte Änderung: 16.12.2011