Kostenloser Rechtsschutz für Mitglieder

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26.07.2012 Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen? Alle Mitglieder der IG Metall. Rechtsschutz gibt es bereits ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.

IG Metall bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung.
Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall. Rechtsschutz gibt es bereits ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.

Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung, Krankheit, Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen, Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung, Zeugnis und vieles mehr.

Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht.

Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
Nein. Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten unzulässig.

Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?
Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist immer die IG Metall Verwaltungsstelle Bruchsal-Bretten

Letzte Änderung: 25.07.2012