Bundesarbeitsgericht

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11.08.2012 Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag

Ein nach Betriebsübergang fortgeltender Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung kann durch eine beim Betriebserwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung abgelöst werden. Die - als Inhalt des Arbeitsverhältnisses - weiter geltenden kollektivrechtlichen Regelungen sind inhaltlich nicht weiter geschützt, als sie es bei ihrem normativen Fortbestehen beim Erwerber gewesen wären.

BAG vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10

Letzte Änderung: 01.08.2012