Bundesarbeitsgericht

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08.08.2012 Entgeltfortzahlung: Kein Anspruch für entsandte Arbeitnehmer

Entgeltfortzahlung: Kein Anspruch für entsandte Arbeitnehmer
Nach Deutschland entsandte portugiesische Arbeitnehmer unterliegen nicht dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Sie haben daher - zumindest aus deutschem Recht - keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
BAG vom 18. April 2012 - 10 AZR 200/11

Letzte Änderung: 07.08.2012