Bundesarbeitsgericht
Entgeltfortzahlung: Kein Anspruch für entsandte Arbeitnehmer
Nach Deutschland entsandte portugiesische Arbeitnehmer unterliegen nicht dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Sie haben daher - zumindest aus deutschem Recht - keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung oder Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall.
BAG vom 18. April 2012 - 10 AZR 200/11
Letzte Änderung: 07.08.2012