JAV Wahlen 2012

Vorschaubild

20.08.2012 Vom 1.Oktober bis 30. November 2012 finden die Wahlen im Landkreis zur neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt. Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen Wahl 2012
Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

Vom 1.Oktober bis 30. November 2012 finden die Wahlen im Landkreis zur neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt.
Was tut die JAV?
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Pflichten und Rechte der JAV-Mitglieder. Sie sollen darüber wachen, dass die Vorschriften, die für die Jugendlichen gelten, eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel das Berufsbildungsgesetz, Tarifverträge oder Ausbildungsrahmenpläne. Außerdem sollen die Interessenvertreter und Interessensvertreterinnen Anregungen der Jugendlichen entgegen nehmen und sich dafür einsetzen, dass sie umgesetzt werden. Das tut die JAV konkret:
Sie berät Jugendliche und Auszubildende in rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung auftreten.
Sie achtet darauf, dass alle geltenden Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden.
Sie kümmert sich auch um die Gleichstellung von Frauen, Ausländern im Unternehmen.
Sie trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, um alle anfallenden Probleme zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zwei Jahre gewählt - von allen Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind - oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für die perfekte Vorbereitung gibt es ein neues JAV-Portal unter www.jav-portal.de.
Die Betriebsräte werden in allen Betrieben mit mehr als fünf Auszubildenden bzw. Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren den Wahlvorstand benennen.
Die Wahlvorstandsschulung zur den JAV Wahlen findet am Donnerstag den 13. September 2012 im KVJS Bildungszentrum in Flehingen statt.
Für weitere Informationen steht der Gewerkschaftssekretär unter dirk.becker@igmetall.de gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung: 08.08.2012