Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung eines Firmenparkplatzes
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn er das aber tut, muss er bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen die Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats beachten. Bestehen gesetzliche Vorschriften, die für den Arbeitgeber zwingend sind, zum Beispiel im Sicherheitsbereich eines Flughafens, so werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats entsprechend
begrenzt.
BAG vom 07. Februar 2012 - 1 ABR 63/10
Letzte Änderung: 11.09.2012