Bundesarbeitsgericht

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14.09.2012 Frage nach Schwerbehinderung begrenzt zulässig

Frage nach Schwerbehinderung begrenzt zulässig
Hat ein Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden, so kann der Arbeitgeber Auskunft über das Bestehen einer Schwerbehinderung beziehungsweise eines diesbezüglich gestellten Antrages verlangen. Wird diese Frage wahrheitswidrig beantwortet, so kann es dem Betroffenen unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens verwehrt sein, sich bei einer Kündigung auf seine Schwerbehinderteneigenschaft zu berufen.

BAG vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10

Letzte Änderung: 13.09.2012