Bundesarbeitsgericht

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27.09.2012 Auch Betriebsrenten erst ab 67

Auch Betriebsrenten erst ab 67
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Altersgrenze für eine Betriebsrente mit der stufenweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auch dann dynamisch "mitwandert", wenn die jeweilige Versorgungsordnung ausdrücklich das 65. Lebensjahr nennt.

BAG vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10

Letzte Änderung: 23.09.2012