Haftung im Beruf

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07.10.2012 GUV/Fakulta. In ihr schützen sich Gewerkschaftsmitglieder gegen - sonst nicht abgedeckte - Risiken bei beruflicher Tätigkeit.

Die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV/FAKULTA ist eine Einrichtung der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

In ihr schützen sich Gewerkschaftsmitglieder gegen - sonst nicht abgedeckte - Risiken bei beruflicher Tätigkeit. Sie hat über 130.000 Mitglieder.

GUV/Fakulta ist eine der letzten traditionsreichen und bis heute überaus erfolgreichen gewerkschaftseigenen Institutionen.

Bereits im Jahre 1910 wurde die FAKULTA vom Deutschen Transport-arbeiterverein (DTV) gegründet. Man wollte eine eigene Absicherung für Fahrerinnen und Fahrer haben, die nach dem Solidarkassenprinzip funktioniert. Zwar gab es schon damals entsprechende Versicherungen, sie zahlten jedoch in bestimmten Fällen nicht. Wenn beispielsweise durch Fahrlässigkeit ein Schaden entstand, blieben die Beschäftigten auf Schadenersatzansprüchen "sitzen".

1946 wurde die FAKULTA in der sowjetisch besetzten Zone neugegründet und am 1. Mai 1950 wurde in der BRD die gewerkschaftliche Unterstützungs-einrichtung für Verkehrsberufe (GUV) geschaffen.

1990 beschloss die FAKULTA ihre Auflösung und übertrug ihren Namen der GUV. Seit dem 1.1.1991 gibt es nun die GUV/FAKULTA in ihrer heutigen Form.

Ab dem 1.11.2008 bietet die GUV/FAKULTA ihren Schutz nicht nur für das Fahren und Transportieren, sondern darüber hinaus für alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten.
Anhang: Faltblatt

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Faltblatt

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Letzte Änderung: 04.10.2012