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19.10.2012 Der Betriebsrat hat beschlossen, die vorgesehenen Rechtsmittel der Beschwerde beim LAG Mannheim vorzubringen.

Der Betriebsrat von NSN Bruchsal ist ja am 4.10.2012 mit seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Karlsruhe gescheitert. Ziel des Antrages war, die Verlagerung bzw. den Abtransport von Fertigungseinrichtungen zu verhindern. Es handelt sich nach Meinung des Betriebsrates um eine Restfertigung, deren Verbleib in Bruchsal in der Standortentwicklungsvereinbarung vom Dezember 2010 zugesagt war.

Nachdem die schriftliche Begründung für die Ablehnung des Arbeitsgerichtes vorlag, hat der Betriebsrat nach intensiven Beratungen beschlossen, das für diesen Fall vorgesehenen Rechtsmittel der Beschwerde beim LAG Mannheim vorzubringen. Die schriftliche Begründung ist in einigen Passagen nicht nachvollziehbar (auch, weil unverständlich), erscheint in sich teilweise widersprüchlich bzw. nicht schlüssig und trägt nach der Überzeugung des Betriebsrates dem Schutzgedanken des Betriebsverfassungsgesetzes überhaupt nicht Rechnung.
Pressemitteilung des Betriebsrates von Nokia Siemens Networks

Letzte Änderung: 19.10.2012