Arbeitsgericht

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25.02.2013 Fristlose Kündigung wegen Böller im Dixi-Klo

Fristlose Kündigung wegen Böller im Dixi-Klo
Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Das gilt auch, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war.

Arbeitsgericht Krefeld vom 30. November 2012 - 2 Ca 2010/12

Letzte Änderung: 25.02.2013