Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld: Sperrzeit bei Arbeitsablehnung
Lehnt der Arbeitslose eine von der Arbeitsagentur angebotene Stelle ohne wichtigen Grund ab oder bewirbt sich nicht um die Arbeitsstelle, so wird eine Sperrzeit von drei Wochen verhängt. Bei Wiederholung beträgt die Sperrzeit
sechs Wochen. Der Eintritt einer zweiten Sperrzeit setzt voraus, dass dem Arbeitslosen wegen der vorangegangenen Sperrzeit zuvor ein Bescheid erteilt worden ist.
Sozialgericht Kassel vom 07. November 2012 - S 7 AL 214/10
Letzte Änderung: 07.03.2013