Arbeitsrecht
Stellenbewerber muss Zugang der Bewerbungsmail beweisen
Beruft sich ein Jobinteressent darauf, dass er sich per E-Mail auf ein Stellenangebot beworben hat, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass diese dem Stellenausschreiber zugegangen ist. Für die Darlegung des Zugangs reicht es
nicht aus, dass die E-Mail versandt worden ist.
LAG Berlin-Brandenburg vom 27. November 2012 - 15 Ta 2066/12
Letzte Änderung: 14.03.2013