DGB kritisiert "Tariftreuegesetz light":

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16.04.2013 DGB-Erfolg: Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ohne Abstriche. Kritik am eingeschränkten Geltungsbereich und dem Fehlen sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe

DGB kritisiert "Tariftreuegesetz light":
Kritik am eingeschränkten Geltungsbereich und dem Fehlen sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe
DGB-Erfolg: Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ohne Abstriche
Der DGB Baden-Württemberg begrüßt, dass der Landtag heute auch für Baden-Württemberg ein Tariftreuegesetz verabschieden will. "Mit Steuergeldern darf es kein Lohndumping geben, deshalb begrüßen wir, dass künftig bei öffentlichen Vergaben ein Mindestlohn von 8,50 Euro Voraussetzung ist", so der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf. Das heute im Landtag zur Abstimmung stehende Gesetz bleibe aber insgesamt hinter den gewerkschaftlichen Erwartungen zurück. Der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf sprach von einem "Tariftreuegesetz light". "Was uns gar nicht gefällt, ist der stark eingeschränkte Geltungsbereich des Gesetzes sowie das Fehlen wichtiger sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Gesetzentwurf bleibt hier hinter den Gesetzen vieler anderer Bundesländer zurück.
Als seinen Erfolg verbucht der DGB die Neufassung des Mindestlohn-Begriffs. Er freue sich, so Landgraf, dass auf Drängen des DGB - im Gegensatz zum Entwurf - nun klargestellt worden sei, dass der vergabespezifische Mindestlohn sich auf eine Zeitstunde ohne die Anrechnung weiterer Entgeltbestandteile (Urlaubsgeld u.ä.) beziehe, was einen niedrigeren Stundenlohn bewirkt hätte. "Jetzt soll gelten: Der Bruttostundenlohn beträgt ohne Abstriche 8,50 Euro. Das ist unser Erfolg", so Landgraf.
"Das Gesetz enthält aber Restriktionen, die seine Wirksamkeit und Reichweite deutlich einschränken", kritisiert der DGB-Landeschef. Einmal sei die Beschränkung auf Bau- und Dienstleistungsaufträge und die Ausklammerung von Lieferaufträgen im bundesweiten Vergleich eher ungewöhnlich. Zum anderen sei der Schwellenwert von 20.000 Euro pro Auftrag ("Bagatellgrenze"), ab dem das Gesetz erst gelte, so hoch, dass der überwiegende Teil der öffentlichen Vergaben gar nicht erfasst würde.
Landgraf vermisst im Gesetz auch das Fehlen weiterer sozialer und ökologischer Kriterien: Frauenförderung, Ausbildungsplätze, Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, von Langzeitarbeitslosen, gleiche Bezahlung von Leiharbeitern sowie die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Besonders schwer wiege gerade bei einem grünen Ministerpräsidenten das völlige Fehlen von ökologischen Kriterien bei der Auftragsvergabe. Viele andere Bundesländer hätten umfangreiche Regelungen zum Kauf umweltfreundlicher Produkte oder der Verwendung umweltschonender und energieeffizienter Verfahren bei der Durchführung öffentlicher Aufträge erlassen. "Schade, dass die grün-rote Landesregierung hier nicht konsequenter war. Nachhaltigkeit muss auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein wichtiges Kriterium sein", kritisierte Landgraf.
Mit Baden-Württemberg gibt es in 12 Bundesländern Tariftreuegesetze. Demnächst kommt noch Schleswig-Holstein dazu, dann fehlen nur noch Hessen, Bayern und Sachsen.

Letzte Änderung: 15.04.2013