Das Stichwort
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV oder SchwbV) kümmert sich um die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb - um ihre Eingliederung und Teilhabe. Dazu gehört, Arbeit so zu gestalten, dass Menschen auch mit Einschränkungen weiterhin ihre Fähigkeiten einbringen können. Hierbei arbeiten SBVen eng mit den Integrationsämtern und Arbeitsagenturen sowie Werksärzten zusammen.
Eine SBV kann in Betrieben mit wenigstens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt werden: eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter. Der Betriebsrat hat auf die Wahl hinzuwirken. Eine SBV ist aber auch ohne Betriebsrat möglich. Gesetzliche Grundlage für die SBV ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, Paragraf 93 bis 100.
Mehr Arbeit. Die Arbeit der SBVen ist in den letzten Jahren deutlich mehr und zugleich wichtiger geworden. Es gibt neue, arbeitsintensive Instrumente wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Und durch die Alterung der Belegschaften nehmen auch Krankheiten und Behinderung insgesamt zu. 932000 Beschäftigte sind schwerbehindert, 24 Prozent mehr als 2003. Zugleich steigen die Belastungen, etwa durch Produktionssysteme. Die Kompetenz der SBVen bei gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und Personalpolitik ist hier im Interesse aller Beschäftigten gefragt.
Damit SBVen dies alles bewältigen können, hat die IG Metall gemeinsam mit SBVen Vorschläge zur Reform des SGB IX erarbeitet. Ziel ist eine effektivere Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Vor allem soll der Arbeitgeber die SBV bei allen Maßnahmen, die behinderte Beschäftigte betreffen, von Anfang an beteiligen - und nicht erst, wenn die Pläne längst auf dem Tisch liegen.
Die Reform des SGB IX soll bis 2015 kommen. Immerhin hat die Politik die Kompetenz der SBVen erkannt und einen Vertreter des Arbeitskreises der SBVen der Autoindustrie zur Anhörung im Bundestag eingeladen.
Letzte Änderung: 29.05.2013