Betreuung unter Dreijähriger

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23.06.2013 Ab dem 01. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder.

Rechtsinformation zum neuen Anspruch ab dem 01.08.2013

Ab dem 01. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Damit die Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, bedarf es einer genauen Kenntnis des Verfahrens. Mit diesem Rechtsinfo klärt die IG Metall über die rechtlichen Hintergründe des neuen Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII auf und gibt eine Hilfestellung zu seiner Durchsetzung an die Hand.
Zudem haben wir auch einen Musterantrag vorbereitet, der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden kann.
Da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, ist die Information auch sehr ausführlich. Bitte beachtet dabei auch, dass der Rechtsanspruch das Kind hat und nicht die Eltern. Das Kind ist somit Anspruchsinhaber und wird vertreten durch seine Eltern. Die rechtliche Durchsetzung erfolgt vor dem Verwaltungsgericht. Auf Seite 2 der Information wird sehr ausführlich erläutert, warum die IG Metall vor dem Verwaltungsgericht entsprechend der Satzung - leider - keinen Rechtsschutz gewähren darf, dies gilt für alle DGB-Gewerkschaften.
Die näheren Einzelheiten entnehmt bitte der beigefügten Information.

Anhang:

Rechtsanspruch

Rechtsanspruch

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Letzte Änderung: 21.06.2013