Bundesarbeitsgericht

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26.06.2013 Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf ERA-Strukturkomponenten bei Huf Electronics und BorgWarner BERU Systems in Bretten-Gölshausen.

Allen Grund zur Freude haben nach einem jahrelangen Rechtsstreit Kläger, Betriebsrat und IG-Metall-Mitglieder bei Huf Electronics Bretten GmbH und BorgWarner BERU Systems in Bretten-Gölshausen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass Beschäftigte grundsätzlich individualrechtliche Auszahlungsansprüche auf Zahlung von weiteren ERA- Strukturkomponenten im Zuge des Entgelt-Rahmen-Abkommens haben, sofern in den Arbeitsverträgen eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die jeweils geltenden Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie enthalten ist.

Laut Tarifverträgen zur ERA- Strukturkomponente sind diese Einmalzahlungen ab 1. März 2008 so lange zu bezahlen, bis eine ERA-Einführung im Betrieb stattgefunden hat. Somit wurde vom BAG festgestellt, dass der Arbeitgeber seit 2008 den Klägern jährliche Einmalzahlungen in Höhe von ca. 2,79% des jeweiligen Jahresverdienstes schuldig geblieben ist.

Das Arbeitsgericht Karlsruhe hatte in 2011 zuerst den 15 Klägern die ERA- Strukturkomponenten zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mannheim hat Ende 2011 auf Berufung der Beklagten (vormals BERU Electronics GmbH) das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe abgeändert. Damals wurde im LAG-Urteil behauptet, dass aufgrund der Bezugnahmeklausel keine Auszahlungsansprüche auf ERA- Strukturkomponenten gegeben seien, da der Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, den ERA-Tarifvertrag im Betrieb einzuführen, wenn er nicht selbst tarifgebunden sei.

Das BAG hob nun das Urteil des LAG Mannheim auf und gab den Revisionen der Kläger statt. Der Rechtsstreit wurde an das LAG zurückverwiesen, weil in den Vorinstanzen nicht geklärt war, ob die klagenden Parteien die Ausschlussfristen für die geltend gemachten Ansprüche gewahrt haben.

Laut Information des Betriebsratsvorsitzenden von Huf Electronics Bretten GmbH, Jürgen Schubert, welcher stellvertretend für viele IGM- Mitglieder über den DGB-Rechtsschutz ein Musterklageverfahren führt, dürfte die vom LAG noch offene Klärung bzgl. der Einhaltung der Ausschlussfristen nur noch reine Formsache sein.
Gleiches hat auch der Betriebsratsvorsitzende von BorgWarner BERU Systems GmbH, Martin Blanc, verlauten lassen, welcher zusammen im Rechtsstreit mit 11 weiteren Klägern von der Rechtsanwältin Müller aus der Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger und Partner aus Karlsruhe vertreten wird.

Bild: Jürgen Schubert, BRV-Huf, Rainer Wacker, IG Metall Bruchsal-Bretten; und Martin Blanc, BRV-BorgWarner, (v. l.) sind der Meinung: "Das BAG Urteil ist einen Smiley wert."

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Foto ERA

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Letzte Änderung: 26.06.2013