Urteil des LAG - Scheinwerkvertäge
Das Landesarbeitsgericht hat in dieser in der Öffentlichkeit viel beachteten Daimler-Entscheidung (Az.: 2 Sa 6/13) - siehe Anlagen - einen durchaus typischen Fall von "Werk-/Dienstvertrag" zwischen einem Automobilhersteller und einem IT-Dienstleister behandelt. Es hat zu Recht entschieden, dass ein Scheinwerkvertrag vorlag und damit ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber Daimler und dem "Werkvertrags"-Arbeitnehmer zustande kam, weil die Auftragnehmerfirma auch keine Verleiherlaubnis hatte.
Der Fall ist typisch für den hohen Anteil von Fremdvergabe in den IT- und Entwicklungsbereichen zum Beispiel der Automobilhersteller (siehe auch Rn. 2), für das dort praktizierte System von Werkvertragsketten mit Subunternehmern und die hierdurch bewirkte Ersetzung von Stammarbeitsplätzen.
Letzte Änderung: 19.08.2013