Urteil des LAG - Scheinwerkvertäge

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19.08.2013 Das Landesarbeitsgricht hat in einem Fall von Scheinwerkvertrag ein Urteil gesprochen.

Das Landesarbeitsgericht hat in dieser in der Öffentlichkeit viel beachteten Daimler-Entscheidung (Az.: 2 Sa 6/13) - siehe Anlagen - einen durchaus typischen Fall von "Werk-/Dienstvertrag" zwischen einem Automobilhersteller und einem IT-Dienstleister behandelt. Es hat zu Recht entschieden, dass ein Scheinwerkvertrag vorlag und damit ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber Daimler und dem "Werkvertrags"-Arbeitnehmer zustande kam, weil die Auftragnehmerfirma auch keine Verleiherlaubnis hatte.

Der Fall ist typisch für den hohen Anteil von Fremdvergabe in den IT- und Entwicklungsbereichen zum Beispiel der Automobilhersteller (siehe auch Rn. 2), für das dort praktizierte System von Werkvertragsketten mit Subunternehmern und die hierdurch bewirkte Ersetzung von Stammarbeitsplätzen.

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Pressemitteilung LAG

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Mitteilung des Vorstandes der IG Metall

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Urteil LAG

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Letzte Änderung: 19.08.2013