Bundesarbeitsgericht

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09.11.2013 Keine vorläufigen Schichtpläne ohne Mitbestimmung

Keine vorläufigen Schichtpläne ohne Mitbestimmung
Ein Einigungsstellenspruch kann Arbeitgeber nicht ermächtigen, Schichtpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats vorläufig in Kraft zu setzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt sich in seiner Entscheidung mit grundlegenden Mitbestimmungsrechten auseinander.

BAG vom 09.07.2013 - AZ:1 ABR 19/12

Letzte Änderung: 29.10.2013