Arbeitsrecht

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14.12.2013 Fristlose Kündigung muss unmissverständlich sein

Die ordentliche (fristgerechte) Kündigung ist der Regelfall einer Kündigung. Will der Arbeitgeber außerordentlich (fristlos) kündigen, so muss er dies dem Arbeitnehmer unmissverständlich mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist nur ausnahmsweise zulässig.

LAG München vom 10. September 2013 - 32 Ca 5656/13

Letzte Änderung: 12.12.2013