Bundesarbeitsgericht
Mobbing - Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schutz
"Mobbing" ist kein Rechtsbegriff und führt deshalb auch nicht zu einer verselbstständigten Grundlage für Ansprüche gegen Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Arbeitskollegen. Allerdings hat jeder Arbeitnehmer Anspruch
darauf, dass auf sein Wohl und seine berechtigten Interessen Rücksicht genommen wird. Ebenso ist er vor Gesundheitsgefahren - auch psychischer Art - zu schützen und darf nicht in seiner Würde verletzt werden. Das erfordert
die Schaffung eines Umfelds, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen frei ist.
BAG vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09
Letzte Änderung: 12.02.2014