Bundessozialgericht
Erwerbsminderung - Rente nur nach erfüllter Beitragszeit
Wer Rente wegen Erwerbsminderung beansprucht, muss zum Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung von den letzten fünf Jahren mindestens drei mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung
(oder Tätigkeit) belegt haben. Die Zeit einer Strafhaft verlängert den maßgeblichen Fünfjahreszeitraum nicht.
BSG vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 83/11 R
Letzte Änderung: 27.02.2014