Begründungspflicht für befristete Arbeitsverhältnisse gefordert

07.06.2000 Bundesregierung will Gesetz über mögliche Befristung von Arbeitsverhältnissen(Beschäftigungsförderungsgesetz) ohne Veränderung über den 31.12. 2000 hinaus verlängern.

Mit einigem Ärger haben Bruchsaler Betriebsräte zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bundesregierung das Gesetz über mögliche Befristung von Arbeitsverhältnissen(Beschäftigungsförderungsgesetz) ohne Veränderung über den 31.12. 2000 hinaus verlängern will.

Die Betriebsräte würden es akzeptieren, wenn befristete Beschäftigungsverhältnisse einen sachlichen Grund voraussetzen, über den mit dem Betriebsrat verhandelt werden muss, erklärte auf einer Schulung für Betriebsräte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal, Uwe Bordanowicz.

Das Gesetz könnte sofort ohne finanziellen Aufwand gemacht werden, erklärte dazu Gunther Bleier, Betriebsratsvorsitzender bei der Firma John Deere Bruchsal. In dieser Eigenschaft hatte Gunther Bleier auf die Tatsache hingewiesen, dass die Arbeitszeitkonten immer mehr anwachsen würden und deshalb unbefristete Neueinstellungen dringend erforderlich seien.

Die IG Metall sollte eine Kampagne gegen diese Regelung beginnen, forderte der Vorsitzende des Betriebrates bei Federal Mogul Bretten, Gerhard Gebhardt.

Inzwischen sei es bereits so weit, dass jüngere Arbeitnehmer zum Teil bis zu 5 mal in verschiedenen Betrieben der Metallbranche gearbeitet hätten. Damit könne keine Bindung an den Betrieb und damit eine größere Verantwortlichkeit entstehen, kritisierte Günther Till, Vorsitzender des Betriebsrates bei der Fa. Schmid u. Wezel in Maulbronn.

Von Lebensperspektive keine Spur, kritisierten die Anwesenden. Etwa ein Drittel der derzeitigen Neueinstellungen im Raum Bruchsal erfolgen nur noch befristet.

Die IG Metall habe bereits mehrfach verlangt, dass mindestens die Erforderlichkeit der Begründung wieder in das Gesetz aufgenommen werden müsse, stellte abschließend Uwe Bordanowicz fest.

Letzte Änderung: 21.11.2007