Neues Kündigungsrecht

13.06.2000 Auf eine wichtige Neuregelung im Kündigungsrecht macht jetzt die IG Metall Bruchsal aufmerksam.

Alle Kündigungen müssen in Zukunft schriftlich erfolgen. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Das war das Thema einer Schulung mit Betriebsräten aus Bruchsaler Metall- Holz- und Textil- Betrieben, die diese Änderung einhellig begrüßten.

Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Spontan-Kündigungen wie "Packen Sie Ihre Sachen, ich will Sie hier nicht mehr sehen" oder "Mir reichts jetzt, ich gehe" noch einmal in Ruhe überdacht werden. Vor den Arbeitsgerichten ist es dann oftmals schwer festzustellen, was genau passiert ist. Die erforderliche Zeugeneinvernahme braucht nicht mehr durchgeführt zu werden, wenn das Kündigungsschreiben vorliegen würde.

Insbesonders in Kleinbetrieben und im Handwerk würde das Gesetz sicher zur Rechtsstaatlichkeit beitragen, erklärte dazu Uwe Bordanowicz, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal. In dieser neuen Regelung liegt ein kleiner, aber trotzdem wichtiger Reformschritt der Bundesregierung im Arbeitsrecht.

Die Regelung muss von beiden Seiten beachtet werden, sie gilt also auch für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Sie gilt auch für Änderungskündigungen sowie für befristete Arbeitsverhältnisse, wenn diese vorzeitig beendet werden sollen. Auch die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bedarf in Zukunft der Schriftform.

Letzte Änderung: 21.11.2007