Nachschlag beim Krankengeld beantragen

09.01.2001 Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld wirken sich leistungserhöhend auf das Kranken- und Arbeitslosengeld aus.

Darüber informierte die IG Metall Bruchsal bei ihrer letzten Schulung die Betriebsräte, die sich mit den ab 1.1.2001 geltenden neuen sozialrechtlichen Regelungen befassten.

Darüber hinaus weist die IG Metall darauf hin, dass viele Versicherte ab Januar 1997 zu wenig Krankengeld erhalten haben. Die Gewerkschaft rät, jetzt die Korrektur der Zahlungen zu beantragen.

Diese Aufforderung gelte für alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Zeit ab 01.01.1997 Krankengeld bezogen hatten oder über den 22.06.2000 noch weiter beziehen.

"Auf Anforderung senden wir den Antrag per Brief/Fax oder per e-mail zu", erklärte Uwe Bordanowicz, 1. Bevollmächtigter der IG Metall.

Letzte Änderung: 21.11.2007