Bildungszeitgesetz
IG Metall Bruchsal/Bretten Delegiertenversammlung beschließt Resolution über ein Bildungszeitgesetz
Landesregierung schreib an die IG Metall
Die IG Metall Bruchsal/Bretten fordert 5 Tage bezahlte Freistellung, die zur beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dienen sollen. Dies wurde durch den Beschluss der Delegiertenkonferenz der IG Metall nochmals
bekräftigt. "Die meisten Bundesländer haben ein solches Gesetz", so der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal/Bretten Eberhard Schneider. "Es gehe hier nicht darum, die Arbeitnehmer einen Töpferkurs in der Toskana
absolvieren zu lassen! Es gehe darum, Menschen in ihren beruflichen Fähigkeiten zu fördern, aber auch in ihrem ehrenamtlichen Engagement!", so Schneider.
Wie dringend ein solches Gesetz in Baden-Württemberg ist, wurde in der Diskussion deutlich. Menschen die ehrenamtlich wie bei der Berufsgenossenschaft oder als Arbeitsrichter aktiv sind und nicht das Glück haben sich als
Betriebsrat für Seminare freistellen zu lassen, können ein solches Ehrenamt nur mit sehr großem privaten Engagement ausführen. Auch was die Vereinsaktivitäten betreffe, so die einstimmige Meinung der Delegierten,
ist es essentiell, dass Fortbildungen auch von Ehrenamtlichen besucht werden können. "Viele Vereine finden keine Übungsleiter mehr, nicht weil es niemanden gibt, der das machen möchte, sondern vielmehr aus dem Grund, dass
die Lehrgänge oft länger als ein bis zwei Wochen gehen und man null Unterstützung erhält", so Schneider.
In der Zwischenzeit hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie der Ministerpräsident Kretschmann auf die Resolution der IG Metall geantwortet. Der Gesetzentwurf des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen soll
noch im Frühjahr mit den beteiligten Ressorts abgestimmt und vor der Sommerpause vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben werden. Angestrebt wird, so das Schreiben an die IG Metall Bruchsal/Bretten, dass das Gesetz zu Beginn
des Jahres 2015 in Kraft treten soll.
Letzte Änderung: 14.05.2014