Schwerbehindertenwahlen 2014

SBV-Wahl 2014: Durch Dich stark für Dich

27.05.2014 Ab Oktober geht's los. "Durch Dich stark für Dich" - unter diesem Motto finden im Oktober und November die nächsten SBV-Wahlen statt.

"Durch Dich stark für Dich"
Ab Oktober geht's los
"Durch Dich stark für Dich" - unter diesem Motto finden im Oktober und November die nächsten SBV-Wahlen statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist - wie der Betriebsrat - eine Interessenvertretung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.
Voraussetzung für die Wahl:
Voraussetzung für die Wahl in Betrieben ist, dass dort mind. 5 schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorrübergehend beschäftigt sind.

Wer darf wählen:
Alle schwerbehinderten Menschen und alle ihnen gleichgestellten Menschen sind wahlberechtigt.

Wer ist wählbar?
Alle Beschäftigten im Betrieb die über 18 Jahre sind, 6 Monate dem Betrieb zugehören und keine leitenden Angestellten sind. Wichtig: Wählbar sind auch nicht schwerbehinderte Menschen.

Wie wird gewählt:
Das vereinfachte Wahlverfahren ist anzuwenden in Betrieben mit weniger 50 Wahlberechtigten und sofern der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.
Das förmliche Wahlverfahren ist durchzuführen in Betrieben in denen am Wahltag mind.50 Wahlberechtigte beschäftigt sind und wenn der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.

Wer trägt die Kosten für die Wahl?
Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen.

Weitere Informationen gibt es bei der IG Metall Bruchsal-Bretten
Rainer Wacker, Telefon-Nr. 07251-712240 oder rainer.wacker@igmetall.de

Letzte Änderung: 26.05.2014