Tarifverträge Leiharbeit abgeschlossen

10.06.2003 Mit den wichtigsten beiden Dachverbänden von Zeitarbeitsunternehmen hat jetzt die DGB-Verhandlungsgemeinschaft, der auch die IG Metall angehört, 3 Tarifverträge abgeschlossen.

In den Tarifverträgen werden die Mindestbedingungen für die Arbeitsverhältnisse geregelt. Die Stundenlöhne sind nach Qualifikation differenziert und bewegen sich zwischen ? 6,85 in der niedrigsten und ? 15,50 in der höchsten Entgeltgruppe.

Für die Jahre 2005 bis 2007 wurden darüber hinaus Anhebungen in Höhe von je 2,5 % vereinbart. Neben diesem Entgelttarifvertrag wurde ein Rahmenvertrag vereinbart, in dem die Eingruppierungsgrundsätze beschrieben werden.

Im dritten Tarifvertrag wurden die allgemeinen Tarifbestimmungen festgeschrieben, die sich mit Einzelthemen wie Probezeit, Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Zuschläge, Arbeitsbefreiung, Urlaubsbestimmungen und Sonderzahlungen befassen.

Damit sind von der tarifvertraglichen Seite die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere Arbeit der Verleihagenturen und der "Personal-Service-Agenturen" erfüllt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Agenturen die in ihnen gesteckten Erwartungen auf möglichst schnelle und unbürokratische Vermittlung von arbeitslosen Arbeitnehmern auch tatsächlich erfüllen, meinte dazu Uwe Bordanowicz, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal.

Ratsuchende Arbeitnehmer aus Zeitarbeitsunternehmen werden bei der IG Metall Bruchsal umfassend informiert, sicherte Bordanowicz zu.

Letzte Änderung: 21.11.2007