landessozialgericht
Wer sich eine Brücke in die Rente bauen will, hat einiges zu beachten. Ist die Brücke zu kurz, droht ein Reinfall. Ist das nämlich der Fall, dann kann die Agentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens eine
Sperrzeit verhängen.
LSG Baden-Württemberg vom 25. Februar 2014 - L 13 AL 283/12
Letzte Änderung: 24.06.2014