Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder e.V.

22.01.2004 Lohnsteuerhilfeverein Hauptverwaltung 95049 Ingolstadt, Paradeplatz 9

Bekanntmachung

L o h n s t e u e r b e r a t u n g
für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer

Für Mitglieder erstellen wir die

E I N K O M M E N S T E U E R E R K L Ä R U N G

bei ausschließlichen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit
bei Renteneinkünften
bei Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, soweit diese 9.000 € bei Ledigen, bzw. 18.000 € bei Verheirateten nicht übersteigen
Eigenheimzulage
Kindergeldangelegenheiten
steuergestaltende Beratung

Wir ermitteln auf EDV - Anlagen Ihre Steuererstattung, reichen die Steuererklärung für Sie beim Finanzamt ein und erledigen für Sie den Schriftverkehr und ggf. Einspruch.

Bitte tel. Voranmeldung : 07251 / 7122-0 bei der IG Metall Bruchsal.
Bürozeiten : Samstags 9 - 12 Uhr

Für die Beratung wird eine pauschale Jahresgebühr erhoben.

Gebührenordnung 2004 :

Bemessungsgrundlage bis 15.000 € = 59,00 €
Bemessungsgrundlage bis 25.000 € = 79,00 €
Bemessungsgrundlage bis 35.000 € = 89,00 €
Bemessungsgrundlage bis 50.000 € = 99,00 €
Bemessungsgrundlage bis 60.000 € = 119,00 €
Bemessungsgrundlage über 60.000 € = 149,00 €

Bemessungsgrundlage ist die Summe aller Einnahmen (Bruttoarbeitslohn, Guthabenzinsen, Mieteinnahmen, Lohnersatzleistungen, Renten).

Letzte Änderung: 21.11.2007