Firma Wolf will Betriebsratsvorsitzenden kündigen

28.01.2004 Am Montag, den 19. Januar 2004 erhielt der Betriebsrat der Firma Richard Wolf in Knittlingen einen Antrag der Geschäftsleitung

zur außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Hans Himmer.

Die Geschäftsleitung begründet ihre Entscheidung damit, dass der Betriebsratsvorsitzende den Betriebsfrieden massiv gestört hätte. Er soll sowohl Mitarbeiter als auch die Geschäftsleitung verhöhnt, verspottet und diffamiert haben. Außerdem hätte er personenbezogenen Daten entgegen seiner Geheimhaltungsverpflichtung weitergegeben. Eine weitere Begründung ist die Verhaltenweise im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Hausverbotes der Geschäftleitung gegenüber dem Gewerkschaftssekretär Heiko Maßfeller im Zusammenhang mit einer Äußerung auf einer Betriebsversammlung im Juli letzten Jahres.

Der Betriebsrat hat die beantragte Zustimmung zu der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung verweigert. Die Vorwürfe sind aus Sicht des Betriebsrates weder nachvollziehbar noch entsprechen sie den Tatsachen. Vielmehr ist dies nach Ansicht des Betriebsrats eine weitere Maßnahme, um den Betriebsrat einzuschüchtern. Der Betriebsrat hat mit einem offenen Brief und einer Flugblattaktion mit Unterschriftensammlung gegen die Maßnahme der Geschäftleitung reagiert. Aus Betrieben des Bereichs Bruchsal/Bretten/Enzkreis liegen bereits erste Solidaritätsbekundungen vor.

Der Betriebsratsvorsitzende Hans Himmer ist seit fast 20 Jahren in der Firma Wolf bzw. deren Rechtsvorgängerin (Riwoplan) beschäftigt. Er ist seit vielen Jahren Betriebsrat, seit 2002 Betriebsratsvorsitzender der Firma Wolf. In dieser Eigenschaft hat er gemeinsam mit dem Betriebsratsgremium versucht, auf sachlicher Ebene mit der Geschäftsleitung zu arbeiten. Dies ist leider an dem Verhalten der Geschäftsleitung bisher häufig gescheitert.

Im vergangenen Jahr hat die Geschäftsleitung einige Maßnahmen durchgeführt, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit massiv erschwert haben. Beispielhaft sind hier der Versuch der einseitigen Reduzierung der Tantieme, der Versuch, das Urlaubsgeld künftig nur noch als freiwillige Zahlung zu leisten und die Reduzierung des Weihnachtsgeldes zu nennen. Auch wurde 2003 erstmals die Tariferhöhung an die Beschäftigten nicht weitergegeben.

Davor hatte die Geschäftsleitung dem gesamten Betriebsrat damit gedroht, ein Amtsenthebungsverfahren beim Arbeitsgericht zu beantragen. Grund hierfür war die Kündigung einer Betriebsvereinbarung seitens des Betriebsrat.

Des weiteren wurde der frühere Betriebsratsvorsitzende aufgrund eines Schreibens an die Geschäftsleitung fristlos gekündigt, weil sich die Geschäftsleitung auch hier "beleidigt", "verhöhnt" und "diffamiert" fühlte. Das Arbeitsgericht machte deutlich, dass es die Kündigung nicht als gerechtfertigt ansehen würde. Daraufhin kam es zu einer vergleichsweisen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Auch das Hausverbot gegen den betreuenden Gewerkschaftssekretär der IG Metall, Heiko Maßfeller, reiht sich ein in die Arbeitsweise der Geschäftsleitung. Ihm wurde ein Hausverbot ausgesprochen, weil sich die Geschäftleitung auch durch ihn "beleidigt", "verhöhnt" und "diffamiert" sah. Hier hat das Arbeitsgericht im Gütetermin darauf hingewiesen, dass dieses Hausverbot aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Bestand haben werde.

"Ich habe mir nichts vorzuwerfen und werde mit dem gesamten Betriebsrat weiter für die Belegschaft kämpfen," sagte Hans Himmer, Betriebsratsvorsitzender.

"Dies ist in unserer Verwaltungsstelle bisher einzigartig, wie sich die Geschäftsleitung der Firma Wolf sowohl gegenüber seinen Beschäftigten als auch gegenüber dem Betriebsrate verhält. Wir fordern die Geschäftsleitung auf, die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unverzüglich zurückzunehmen und zur Normalität zurückzukehren," sagte Heiko Maßfeller, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Bruchsal.

Letzte Änderung: 21.11.2007