Bundesarbeitsgericht

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25.08.2014 Ersatzurlaub bei Verzug des Arbeitgebers

Ersatzurlaub bei Verzug des Arbeitgebers
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und gewährt er dem Arbeitnehmer trotz einer entsprechenden Aufforderung während des Kündigungsrechtsstreits keinen Urlaub, so gerät er im Regelfall auch ohne Mahnung seitens des Arbeitnehmers mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug, wenn die Kündigung unwirksam ist. Der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch wandelt sich um in einen Schadensersatzanspruch, der auf Gewährung von Ersatzurlaub gerichtet ist.
BAG vom 06. August 2013 - 9 AZR 956/11

Letzte Änderung: 12.08.2014