Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentnerinnen und Rentner

29.03.2004 IG Metall empfiehlt Widerspruch einzulegen

In diesen Tagen werden die Rentnerinnen und Rentner von ihren Rentenversicherungsträgern Änderungsbescheide zugestellt bekommen, die erstmals seit 1957 einen geringeren Rentenzahlungsbetrag ausweisen als im Vormonat.
Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen Rentenhöhe ab.
Zur Verdeutlichung zwei Beispielrechnungen:
Bei einer Bruttorente von monatlich 800 Euro erhöht sich für die Rentnerinnen und Rentner der Pflegebeitrag von 6,80 EUR/mtl. auf 13,60 EUR/mtl. Bei einer Rente von beispielweise 1.200,00 EUR/mtl. steigt der Beitrag von 10,20 EUR/mtl. auf 20,40 EUR/mtl.
Diese Kürzungen am Alterseinkommen sind nicht isoliert zu betrachten. Dazu kommen die anderen Einschnitte aus diversen "Reformgesetzen". Die doppelten Bezüge für Betriebsrenten, die Praxisgebühren und die Zuzahlungen von Medikamenten sind nur wenige Beispiele. Außerdem wird es im Jahr 2004 keine Anpassung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklungen geben. Mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors und der geplanten Besteuerung der Renten stehen weiter Kürzungen bevor.
Nach Auffassung der IG Metall Bruchsal sind die diesen Sachverhalt regelnden Gesetze (volle Übernahme des Pflegeversicherungsbeitrags) verfassungswidrig.
"Mit der Neuregelung wird in das Eigentumsrecht der Rentnerinnen und Rentner eingegriffen", so der 2. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal, Eberhard Schneider
Deshalb müssen die Betroffenen gegen den Bescheid des Rentenversicherungsträgers Widerspruch einlegen.
Entsprechende Formulare können bei der IG Metall Bruchsal von IG Metall Mitgliedern angefordert werden.

Letzte Änderung: 21.11.2007