Alle Jahre wieder: Weihnachtsgeld

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18.11.2014 Jetzt im November sollte es auf dem Konto sein: das Weihnachtsgeld - auch 13. Monatsgehalt oder Jahressonderzahlung genannt.

Alle Jahre wieder: Weihnachtsgeld
Jetzt im November sollte es auf dem Konto sein: das Weihnachtsgeld - auch 13. Monatsgehalt oder Jahressonderzahlung genannt
Viele Beschäftigte warten im November sehnsüchtig auf ihre Entgeltabrechnung. Denn dann gibt's Weihnachtsgeld. In einem tarifgebundenen Betrieb sind die Aussichten auf die Sonderzahlung besonders gut. Wer beispielsweise nach Tarif in der Metall- und Elektrobranche arbeitet, erhält die Hälfte seines Durchschnittseinkommens zusätzlich oben drauf.
Ist die Sonderzahlung/Weihnachtsgeld in diesem Jahr ausgeblieben oder geringer, sollten die betroffenen Beschäftigten schnell nachhaken, denn das ist nur zulässig, wenn in den vergangenen Jahren das Weihnachtsgeld ausdrücklich freiwillig und mit Vorbehalt ausgezahlt wurde. Dabei hilft, so der 1. Bevollmächtigte, der IG Metall Bruchsal-Bretten, Eberhard Schneider, ein Blick in den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag: Fehlt der Hinweis auf Widerruf, haben Beschäftigten weiterhin Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld und wie hoch ist es? Solche und ähnliche Fragen bekommt die IG Metall Bruchsal-Bretten in den letzten Tagen immer wieder gestellt. Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben taucht vor Weihnachten die Frage nach dem Weihnachtsgeld regelmäßig auf. Gibt es nun Weihnachtsgeld oder nicht? Viele Beschäftigten wissen nicht, ob sie einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben. Für die Branchen der Metall- und Elektroindustrie, Textilindustrie, Säge- und Holzindustrie, Holz- und Kunststoffindustrie sowie Metall-Handwerk ist dies durch die Tarifverträge "Betriebliche Sonderzahlung" eindeutig geregelt. Danach haben die Beschäftigten einen Rechtsanspruch, die Mitglied der IG Metall sind und deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Bei Beschäftigten in der Metallindustrie ist dies zwischen 25 und 55 Prozent eines Monatsverdienstes. Sofern nicht durch betriebliche Vereinbarung anderes geregelt ist, muss den Beschäftigten das Weihnachtsgeld am 01. Dezember zur Verfügung stehen.
In Zweifelsfällen steht die IG Metall Bruchsal Tel. 07251 7122-0 für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Letzte Änderung: 11.11.2014