Tarife bei Textil-Bekleidung neu abgeschlossen

12.10.2004 Hier der erste Überblick über die neu abgeschlossenen Tarifverträge im Bereich Textil-Bekleidung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 11.10.2004 wurden in Wiesbaden-Niedernhausen die Verhandlungen für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie aufgenommen. Heute morgen um 5.oo Uhr hat die Bundestarifkommission der Bekleidungsindustrie einstimmig nachfolgenden Tarifabschluss angenommen.
Die Zentrale Verhandlungskommission für die Textilindustrie empfiehlt einstimmig den bezirklichen Tarifkommissionen die Annahme des Tarifabschlusses.
Betriebliche Öffnungsklauseln konnten verhindert werden

1. Es tritt am 01.01.2005 ein neue Altersteilzeittarifvertrag in Kraft mit der Änderung, dass die Quote zur Inanspruchnahme auf 2% begrenzt ist. Laufzeit bis zum 31.12.2007
2. Das Arbeitszeitabkommen wird verlängert bis 31.12.2007

3. Einkommenserhöhungen für 2004 und 2005: Es werden für Vollzeitbeschäftigte 4 x 108 € (Ende Februar 2005, Ende Mai 2005, Ende August 2005, Ende November 2005)ausbezahlt, die Auszubildenden erhalten 4 x 50 €. Diese Einmalzahlung sind nicht an übertariflichen Zahlungen anrechenbar.
Ab 01.01.2006 erhöhen sich die Einkommen um 1,8% mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2006.

4. Arbeitgeber und Betriebsrat können in freiwilliger Betriebsvereinbarung die Einmalzahlung bei wirtschaftlich schwierigen Situation aussetzen ( mit Beschäftigungsgarantie.) Ab 01.01.2006 gibt es diese Möglichkeit der Aussetzung von Lohnerhöhungen nicht mehr.

5. Die "Pforzheimer Erklärung" aus der Metall- und Elektroindustrie wird in den Punkten 1. und 2. identisch übernommen.

6. Beim Arbeitszeitkorridor wird der erste Halbsatz gestrichen. Somit beginnt diese Regelung mit: Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann ......... die Jahresarbeitszeit insgesamt um höchstens 156 Stunden erhöht werden. Die Absenkung bleibt bei 130 Stunden.

7. Das Urlaubsgeld bleibt für die Jahre 2005 und 2006 unverändert.

8. T-E-R-A wird eine technische Kommission auf Bundesebene eingesetzt, die bis zum 30.09.2006 Eckpunkte erarbeiten muss.

9. Zur Übernahme der Auszubildende wird es eine Empfehlung der Tarifvertragsparteien geben.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lersmacher
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg

Letzte Änderung: 21.11.2007