Altersteilzeit - IG Metall schult Betriebsräte
Gesetzlich geändert hat sich, das
- die Förderung von Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit zukünftig geringer ausfällt. Unter anderem werden Einmalzahlungen und Tariferhöhungen in der Freistellungsphase nicht mehr bei der
Förderung berücksichtigt. Altersteilzeit wird für den Arbeitgeber daher teurer;
- dass Renteneintrittsalter nach Altersteilzeit stufenweise von 60 auf 63 Jahre steigt.
Gesamtmetall und IG Metall, so der 2. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal Eberhard Schneider, haben sich zudem auf einen neuen Tarifvertrag verständigt, der ein "Optionsmodell" für die Altersteilzeit eröffnet, das
neben die bestehenden Tarifverträge zu Altersteilzeit und Beschäftigungsbrücke tritt. Dies war notwendig, weil nach dem Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke die Freistellungsphase mit 60 beginnen muss ("Drehkreuz").
Wegen der Erhöhung des Renteneintrittsalters wären demnach Altersteilzeitmodelle unter 6 Jahren praktisch nicht mehr möglich gewesen.
Von dem "Optionsmodell" kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung Gebrauch gemacht werden.
Es entfällt, dass die Freistellungsphase spätestens mit 60 Jahren angetreten werden muss (Drehkreuz). Wie bisher besteht der Anspruch auf Altersteilzeit mit Vollendung des 57. Lebensjahres für mindestens 2 und höchstens 6 Jahre, sie endet für 59-jährige und ältere Beschäftigte mit dem frühestmöglichen Zugang zu einer Altersrente bzw. spätestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres.
Während der Altersteilzeit wird das Bruttoeinkommen so aufgestockt, wie es einer Aufstockung auf 82 Prozent des Nettoverdienstes entspricht. Tarifliche Einmalzahlungen und Tariferhöhungen entfallen während der Freistellungsphase; dafür wird der ermittelte Brutto-Aufstockungsbetrag pauschal um 6 Prozentpunkte erhöht.
In Zweifelsfällen steht die IG Metall Verwaltungsstelle Bruchsal, Tel. 07251/7122-0 für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Letzte Änderung: 21.11.2007