Hilfe bei Hartz 4
In einer ersten Bilanz hat jetzt die IG Metall Bruchsal auf gravierende Mängel des neuen Leistungsrechts hingewiesen.
Bei den Beratungen arbeitsloser Mitglieder hätten sich insbesonders Fragen herausgestellt, die mit früheren Beantragungen sowie fehlerhaften Berechnungen zusammenhängen würden. Dagegen hätten bisher
Kürzungen von Unterkunftskosten oder Aufforderungen zum Wohnungswechsel keine Rolle gespielt.
Hier muss ja eine sechsmonatige Karenzzeit beachtet werden, in der die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden müssten.
Zu Problemen bei den Pauschalbeträgen für notwendige Reparatur- und Instandhaltungskosten, die dann angespart werden könnten, liegen der IG Metall Bruchsal bisher keine Reklamationen vor.
Ein Problem bei den Leistungsbemessungen würde darin bestehen, dass Leistungsbescheide von den Betroffenen häufig nicht nachgeprüft werden könnten; dies würde nach Auffassung der IG Metall gegen geltendes Recht
verstoßen. In einigen Fällen erhielten Auszubildende, die bisher als Härtefall Sozialhilfe bekämen, das Arbeitslosengeld zwei nur noch als Darlehen. Damit bestünde die Gefahr des Abrutschens dieser Auszubildenden
in die Schuldenfalle. Für Mitglieder der IG Metall wird weiterhin qualifizierte Beratung angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bordanowicz
Letzte Änderung: 21.11.2007