Arbeitslosengeld oder Rente
Arbeitnehmer sollen künftig mehr arbeiten und später in Rente gehen, darin sind sich viele Politiker und Wissenschaftler einig. Doch nur wenige Betriebe geben älteren Arbeitslosen eine neue Chance. Welche Perspektiven
haben sie angesichts gekürzter Leistungen und höherer Altersgrenzen beim Renteneintritt?
Ab Februar 2006 wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für ältere Arbeitnehmer deutlich gekürzt. Wer ab Februar nächsten Jahres Arbeitslosengeld beantragt und unter 55 Jahre alt ist, kann diese Leistung nur noch
maximal ein Jahr lang beziehen. Lediglich Arbeitnehmer, die bereits 55 Jahre oder älter sind, erhalten die Versicherungsleistung dann noch länger, höchstens aber 18 Monate lang.
Vorruhestandsregelung für Arbeitslose ab 58 wird abgeschafft
Bereits einen Monat vor der Kürzung der Arbeitslosengeldansprüche, also ab Januar 2006, wird die so genannte 58er-Regelung aufgehoben. Danach können Erwerbslose ab 58 Jahren Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, wenn
sie die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind. Einfacher gesagt: Wer 58 ist, darf erklären, was jüngere Arbeitslose niemals dürften: Ich
will nicht mehr arbeiten gehen.
Trotzdem erhalten ältere Erwerbslose dann weiter Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen und bis Ende 2004 bekamen sie auch Arbeitslosenhilfe. Sie wurde Anfang dieses Jahres mit der Sozialhilfe für
Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld 2 zusammengelegt.
Rente ohne Abschlag
Wer einer entsprechenden Erklärung zustimmt, braucht sich nicht mehr regelmäßig bei der Arbeitsagentur zu melden. Er kann sogar bis zu vier Monate am Stück in Urlaub fahren. Allerdings müssen sich die Betroffenen
verpflichten, Altersrente zu beantragen, sobald sie diese abschlagsfrei beanspruchen können. Diese Regelung ist mehrfach verlängert worden, zuletzt bis zum 31. Dezember 2005. Eine weitere Verlängerung ist nicht in
Aussicht. Damit können sich letztmals ältere Arbeitnehmer aus der Arbeitsvermittlung ausklinken, die 2005 Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 beziehen und in diesem Jahr ihren 58. Geburtstag feiern.
Vorzeitige Rente für Arbeitslose läuft aus
Derzeit können Arbeitslose, die ihren 60. Geburtstag feiern, noch meist die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen. Das ändert sich jedoch ebenfalls ab Anfang 2006. Für die Jahrgänge 1946 bis 1948
steigt die Altersgrenze für Arbeitslose und Arbeitnehmer in Altersteilzeit in Monatsschritten auf 63. Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann also frühestens noch mit 60 Jahren und einem Monat in Rente gehen, im Februar 1946
Geborene mit 60 Jahren und zwei Monaten.
Sonderregelung für Frauen
Frauen über 53 können vorerst weiterhin ab 60 die Altersrente für Frauen bekommen, wenn sie mehr als zehn Jahre (= mindestens 121 Monate) Pflichtbeitragszeiten nach dem 40. Lebensjahr vorweisen können. Ob sie
arbeitslos sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Altersrente für Frauen wird übrigens, genau so wie die Altersrente für Arbeitslose und nach Altersteilzeitarbeit, für die Geburtsjahrgänge ab 1952
abgeschafft.
Bei Rentenanspruch kein weiterer Arbeitslosengeldbezug
Bis Ende 2004 durften die Arbeitsagenturen Bezieher von Arbeitslosenhilfe allenfalls dann aus dem Leistungsbezug nehmen, wenn diese eine Altersrente ohne Abschläge beanspruchen konnten. Diese Regelung gilt auch weiterhin auch
für Empfänger von Arbeitslosengeld. Beim Arbeitslosengeld 2 gilt eine solche Schutzregelung jedoch nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1948.
Alle anderen sozialen Leistungen, dazu gehört auch eine vorgezogene Altersrente, gelten gegenüber dem Arbeitslosengeld 2 als vorrangig. Wie hoch die spätere Rente ausfällt und wie hoch die Abschläge sind, spielt
hier keine Rolle. Die Agenturen haben nun sogar das Recht, selbst für die Betroffenen einen Rentenantrag stellen, wenn die es nicht von sich aus tun.
Rentenversicherung bietet Entscheidungshilfen
Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 haben derzeit oft noch die Wahl: entweder eine vorgezogene Rente oder Leistungen von der Arbeitsagentur zu beziehen. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Rentenantrag von
seinem Rentenversicherer genau ausrechnen lassen, mit wie viel Altersrente zu rechnen ist. Dabei sollten Ältere auch daran denken, dass sie von der Rente noch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen
müssen. Diese Beiträge werden für diejenigen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 erhalten, von den zuständigen Trägern übernommen.
Letzte Änderung: 21.11.2007