Vorstellungsgespräch

27.07.2005 Wer übernimmt die Kosten für Vorstellungsgespräche ?

Werden Sie nach einer Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, muss der potentielle Arbeitgeber die Kosten für die Anreise übernehmen, egal ob es zu einem Arbeitsverhältnis kommt oder nicht.
Manteltarifvertrag für die Metallindustrie
2.3 MTV
Wird vom Arbeitgeber ausdrücklich persönliche Vorstellung gewünscht, so sind dem Bewerber die entstehenden Kosten für die Anreise und den Aufenthalt in angemessener Höhe zu vergüten.
Stellt sich ein Bewerber unaufgefordert bei einem Unternehmen vor, besteht für die Firma keine Verpflichtung, die entstandenen Kosten zu übernehmen.
Hier springt die Arbeitsagentur ein, allerdings nur, wenn man vorher die Kostenübernahme mit seinem Berufsberater geklärt hat.

Letzte Änderung: 21.11.2007