Manpower Managed Services GmbH

28.07.2005 Mitbestimmung bei Leiharbeitsbeschäftigten nutzen

Die Gerüchte, dass die Firma Manpower beabsichtigt, eine Tochtergesellschaft zu gründen, die Tarifverträge des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstler e.V. ( AMP ) und der "christlichen" Tarifgemeinschaft Zeitarbeit CGZP anwendet, können jetzt bestätigt werden.
Uns liegt ein Einzelarbeitsverlag der "Manpower Managed Services GmbH" vor, der die AMP - Tarifverträge zur Anwendung bringt. Das Entgeltniveau liegt bei diesem Tarifvertrag in der Probezeit von 6 Monaten bei 6,15 €, und später bei 6,80 € in der Stunde ( BZA-DGB Tarifvertrag: 7,02 € ).
Manpower ist allerdings noch Mitglied im BZA und wird versuchen, sich in Einsatzbetrieben als Anwender der DGB-Tarifverträge dazustellen.
Betriebsräte im Einsatzbetrieb sollten daher von ihren Mitbestimmungsrechten bei der Eingliederung von Leiharbeitsbeschäftigten Gebrauch machen. Vor dem Einsatz sind dem aufnehmenden Betriebsrat Verleihvertrag und Erlaubsnisurkunde vorzulegen. Hieraus ergibt sich, welches Leiharbeitsunternehmen im Betrieb tätig wird.

Letzte Änderung: 21.11.2007