Versicherungsschutz

05.08.2005 Unfälle: Zweifel gehen zu Lasten der Versicherung

Verunglückt ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz unter ungeklärten Umständen, ist er durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wenn Ungewissheiten darüber besteht, ob der Unfall tatsächlich bei der Ausübung seiner Arbeit geschah, geht das zu Lasten des Versicherungsträgers.
Der Versicherungsschutz entfällt nur dann, wenn bewiesen wird, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht seiner versicherten Tätigkeit nachging, sondern eigene Ziele verfolgte.
Im konkreten Fall hatte sich ein Monteur beim Sturz von einem Dach so schwer verletzt, dass er an den Folgen starb. Die Versicherung weigerte sich, Kosten zu übernehmen. Als Begründung führte sie an, der Versicherte sei verunglückt, weil er von einem Baum neben dem dach Kirschen pflücken wollte.

BSG vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R

Letzte Änderung: 21.11.2007