Lohnabrechnung stimmt nicht

09.08.2005 Entgelte: Zu viel gezahlter Lohn zum Auszahler

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers zu überprüfen. Erhält er jedoch eine erhebliche Mehrzahlung, die er sich nicht erklären kann, muss er das dem Arbeitgeber anzeigen. Letzterer hat grundsätzlich Anspruch darauf,das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Unter bestimmten Bedingungen braucht der Arbeitnehmer den Betrag aber nicht zurückzuerstatten. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber zu lange damit gewartet hat, seinen Anspruch durchzusetzten, obwohl er von der Überzahlung wusste.

BAG vom 10. März 2005 - 6 AZR 217/04

Letzte Änderung: 21.11.2007