Urteil Bundessozialgericht zum Thema Betriebsrenten

15.11.2005 Betriebsrenten- Keine Bedenken gegen vollen Beitragssatz

Rentner müssen auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen. Bis Ende 2003 entrichteten sie nur den halben Beitragssatz. Seit 1. Januar gilt das neue Gesetz, nach dem sie den vollen Satz zahlen. Gegen diese Neuregelung bestehen aus Sicht der Sozialrichter keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Bisher seien die Renten gegenüber sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen privilegiert worden. Diese Bevorzugung sei durch die gesetzliche Neuregelung aufgehoben worden.
Gegen das neue Gesetz klagen auch viele IG Metall-Mitglieder. Sollte das BSG in den Musterverfahren der IG Metall genauso entscheiden, will die Gewerkschaft vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob das Gesetz verfassungskonform ist.

BSG vom 24. August 2005 - B 12KR 29/04 R

Letzte Änderung: 21.11.2007