Arbeitsrecht
Ist eine nach Paragraf 17 Kündigungsschutzgesetz notwendige Massenentlassungs-Anzeige unterblieben, wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung bei Massenentlassungen nicht aufgelöst. Ohne Anzeige kann eine wirksame Entlassung nicht erfolgen.
BAG vom 16. Juni 2005 -6 AZR 451/04Letzte Änderung: 21.11.2007