Arbeitsrecht

14.12.2005 Anzeigepflicht bei Massenentlassung

Ist eine nach Paragraf 17 Kündigungsschutzgesetz notwendige Massenentlassungs-Anzeige unterblieben, wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung bei Massenentlassungen nicht aufgelöst. Ohne Anzeige kann eine wirksame Entlassung nicht erfolgen.

BAG vom 16. Juni 2005 -6 AZR 451/04

Letzte Änderung: 21.11.2007