"Frührente"
Im Teletext von privaten Fernsehsendern wurde vor kurzem immer wieder darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der "Frühverrentung" in der gesetzlichen Rentenversicherung in absehbarer Zeit entfallen würde. Dazu wurden
unter einer 0190er-Telefonnummer Tipps angeboten, wie man diese Einschränkungen umgehen könne.
Die Deutsche Rentenversicherung teilt dazu mit, dass sich an der geltenden Rechtslage nicht geändert hat. Hier gilt nach wie vor folgendes: Bei Renten wegen Alters, die vorzeitig als sogenannte "Frührente" bezogen werden,
müssen grundsätzlich Abschläge hingenommen werden. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Frauen kann von Versicherten bis zum Geburtsjahrgang 1951 in Anspruch
genommen werden; die Jahrgänge ab 1952 und jünger können diese Altersrente nicht mehr beziehen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich an den derzeit geltenden Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten, auch wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen werden, nichts geändert hat. Richtig
ist, dass es ab dem Jahr 2006 Änderungen bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit geben wird. Das Renteneintrittsalter für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1948 wird in
Monatsschritten auf das 63.Lebensjahr angehoten. Das heißt, wer im Januar 1946 geboren wurde, kann nicht - wie bisher - im Februar 2006, sondern frühestens im März 2006 in Rente gehen, und wer im Februar 1946 geboren
wurde, dem steht eine solche Rente ab Mai 2006 zu.
Für weiter Fragen stehen unsere Fachleute zu Verfügung.
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Letzte Änderung: 21.11.2007