Arbeitsrecht

16.01.2006 Unvollständige Krankmeldung kein Grund zur Kündigung

Eine unvollständige Krankmeldung ist noch kein Grund für eine Entlassung; zunächst muss eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Das LAG in Frankfurt/M. erklärte die Entlassung eines Reinigungsmitarbeiters für gegenstandslos.
Der Mitarbeiter war während eines Heimatsurlaub krank geworden und hatte seiner Firma von dort eine Krankmeldung zukommen lassen. Auf dem Papier fehlten jedoch die genaue Adresse seines Hotels und eine Telefonnummer. Die Firma vertrat die Auffassung, der Mitarbeiter sei deshalb nicht erreichbar gewesen und sprach eine Kündigung aus.
Laut Urteil sind unvollständige Krankmeldungen jedoch nur als "einfache Arbeitsvertragsverletzungen" anzusehen, bei denen zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Nur bei wiederholten Verletzung der Meldepflicht kann das Arbeitsverhältnis als "unzumutbar" gekündigt werden.

LAG Frankfurt/Main,- 9Sa1766/04

Letzte Änderung: 21.11.2007