Bundessozialgericht
Wer im EU-Ausland einen Arbeitsunfall erleidet, hat Anspruch auf eine deutsche Erwerbsminderungsrente. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Mit diesem Urteil änderten die obersten Sozialrichter die bisherige Rechtssprechung.
Letzte Änderung: 21.11.2007