Abmahnungen

26.01.2006 Abmahnungen : Arbeitgeber darf nich ewig warten

Es gibt zwar keine verbindliche Frist, innerhalb der ein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen muss. Wenn ihm ein Vorfall allerdings schon fast 6 Monate bekannt ist und er dem Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht deutlich gemacht hat, dass er sein Verhalten beanstandet, muss der Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass der Vorfall nicht mehr sanktioniert werden soll.

LAG Nürnberg vom 14. Juni 2005 - 6 Sa 367/05

Letzte Änderung: 21.11.2007